ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Dies gilt auch für alle im Exposé gemachten Angaben. Sämtliche Angebote sind freibleibend, Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

 

2. Der Maklervertrag zwischen dem Auftraggeber bzw. Interessenten und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande. Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit. Im Erfolgsfall ist vom Käufer/Pächter/Mieter eine Provision in der jeweils aus den Vertrags- bzw. Angebotsunterlagen hervorgehenden Höhe zu zahlen.

 

3. Unsere Kauf-, Miet- & Pachtangebote sowie Objektexposés und alle weiteren von uns erteilten objekt- bzw. vertragsbezogenen Angaben sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber bzw. Interessent ist verpflichtet, mit den Informationen vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber bzw. Interessent hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Darüber hinaus ist der Empfänger unserer Nachweis-/ Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

 

4. Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei einer Vermittlungstätigkeit provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

 

5. Der Provisionsanspruch ist auch dann verdient, wenn statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches zustande kommt (z. B. Kauf, Teilkauf, Miete, Mietkauf, Pacht).

 

6. Kommt anstelle des eingeleiteten Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande, so ist die hierfür vorgesehene Provision vom Auftraggeber bzw. Interessenten zu zahlen. Dasselbe gilt für die Fälle, in denen innerhalb Jahresfrist vom Tage des rechtsverbindlichen Zustandekommens eines Geschäfts zwischen den von uns nachgewiesenen Interessenten ein weiteres Geschäft zustande kommt, welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäfts darstellt.

 

7. Wir erheben im Erfolgsfall vom Käufer/Pächter/Mieter eine Provision in der jeweils aus den Vertrags- bzw. Angebotsunterlagen hervorgehenden Höhe. Die Provision ist verdient und fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags. Im Kaufvertrag wird eine entsprechende Makler-Provisionsklausel aufgenommen; hiermit erklärt sich der Käufer ausdrücklich einverstanden. Bei Vermietungen bzw. Verpachtungen ist die Mieter- bzw. Pächterprovision verdient und fällig mit Abschluss eines entsprechenden Miet- bzw. Pachtvertrags. Die Provision gilt ebenfalls als verdient und fällig bei Eintritt eventuell im Kauf-, Pacht-, Mietvertrag vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.

 

8. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

 

9. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich schriftlich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés glaubhaft mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

 

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Göttingen.

 

11. Der Auftraggeber bzw. Interessent willigt gem. § 4a BDSG ein, dass wir Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfang an etwaige Verkäufer bzw. Kaufinteressenten übermittelt.

 

12. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

Stand: 28.03.2018